Reinigung öffentlicher Straßen
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Reinigungspflichtige […]