16.8.2017
Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Grafschaft
Zur Konzepterstellung (Phase 2) des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde Grafschaft finden am
Montag, den 28.08.2017, 18:00 Uhr
für die Orte
Holzweiler, Esch, Alteheck, Gelsdorf, Vettelhoven, Eckendorf, Ringen, Beller, Bölingen und Lantershofen
zwei Informationsveranstaltungen statt.
Veranstaltungsort für beide Veranstaltungen ist das Bürgerhaus Ringen, Im Kreuzerfeld 12, 53501 Grafschaft-Ringen.
Nach einer kurzen Einführung zur Hochwasservorsorge durch den Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Rheinland-Pfalz, wird die beauftragte Ingenieurgemeinschaft einen Überblick über den bisherigen Arbeitsstand und die in der Phase 2 zu erledigenden Aufgaben geben. Dabei wird auf die Starkregenereignisse der letzten Jahre, die Klimaentwicklung, die geologischen Besonderheiten der Gemeinde Grafschaft, die Belastbarkeit der Kanalsysteme sowie die Baulandausweisung im Hinblick auf die Hochwasservorsorge eingegangen. Außerdem erhalten Sie von der Gemeinde Informationen zu den bisher verwirklichten Projekten, der Gewässer-unterhaltung sowie den Alarmierungs- und Notfallplänen.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und sich aktiv mit Vorschlägen und Ideen zur Hochwasservorsorge einzubringen.
Zur Klärung von Fragen, insbesondere zur Eigenvorsorge und zur versicherungsmäßigen Absicherung bei Elementarschäden stehen Ihnen an diesem Abend neben Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung auch die jeweiligen Planer und Fachleute aus den Ministerien und den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung.
Die Unterlagen der Veranstaltungen werden auch auf der Internetseite der Gemeinde Grafschaft unter
www.gemeinde-grafschaft.de/Aktuelles/Hochwasser2016
bereitgestellt.
Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger auch noch nach den Veranstaltungen bis Ende September 2017 die Möglichkeit, Ihre Vorschläge und Anregungen zur Hochwasservorsorge auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft online zu platzieren.
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Gemeinde Grafschaft
Ahrtalstraße 5
53501 Grafschaft-Ringen
Zuständige Sachbearbeiterin: Karen Meyer
Tel.: 02641-800726
Fax: 02641-800785
E-Mail: Karen.meyer@gemeinde-grafschaft.de
9.8.2017
Abfallwirtschaftbetrieb Informiert über das neue Abfallsystem im AW-Kreis
Um 18:00Uhr in der Mehrzweckhalle in Gelsdorf, Altenahrer Straße 13 wird im Rahmen einer Veranstaltung durch den Werkleiter der Abfallwirtschaft im Kreis Ahrweiler eine Informationsveranstaltung zum Thema "Änderung der Abfallwirtschaft im Kreis Ahrweiler" durchgeführt. Sie wird ca. 90min dauern.
Termin: Montag den 14.August 2017 um 18:00Uhr
Ort: Mehrzweckhalle Gelsdorf; Altenahrer Straße 13
53501 Grafschaft Gelsdorf
AWB Ahrweiler
Werkleiter Herr Sascha Hurtenbach
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr/Ahrweiler
( 02641/975-231
7 02641/975-7-231
= sascha.hurtenbach@awb-ahrweiler.de
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Abfallgebühren für private Haushalte
Jahresgebühren für private Haushalte
Die Jahres-Abfallgebühren werden je Haushalt festgesetzt. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen, die zu einem Haushalt gehören.
In den Abfallgebühren für private Haushalte sind unter anderem enthalten:
- die regelmäßige Sammlung von Rest-, Bio und Papierabfällen
- die Kosten für Transport, Verwertung und Entsorgung der Abfälle
- die zweimalige Sperrmüllabfuhr auf Abruf bzw. kostenfreie Abgabemöglichkeit
- das Einsammeln und Verwerten von Elektroschrott
- die Sammlung und Verwertung von Grünschnitt
- die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Problemabfällen beim Schadstoffmobil und beim Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen
Für die Anlieferung einiger Abfälle auf den Entsorgungsanlagen, Zusatzvolumen der Abfalltonnen oder Containerbestellung werden gesonderte Gebühren erhoben.
Die Abfallgebührensatzung kann hier heruntergeladen werden.
Personen | Haushalte mit Eigenkompostierung | Haushalte mit Biotonne |
1-Personen-Haushalt |
EUR 96,00 |
EUR 126,00 |
2-Personen-Haushalt |
EUR 115,20 |
EUR 152,40 |
3-Personen-Haushalt |
EUR 132,00 |
EUR 175,20 |
4-Personen-Haushalt |
EUR 146,40 |
EUR 194,40 |
5- und mehr- Pers.-Haushalt |
EUR 159,60 |
EUR 211,20 |
Zusatz-Jahresgebühr bei Inanspruchnahme von mehr Gefäßvolumen:
Für die Entsorgung von zusätzlich: | | Für die Entsorgung von zusätzlich: |
40 L |
Bioabfällen |
33,60 € |
|
40 L |
Restabfällen |
67,20 € |
80 L |
Bioabfällen |
67,20 € |
|
80 L |
Restabfällen |
134,40 € |
120 L |
Bioabfällen |
100,80 € |
|
120 L |
Restabfällen |
201,60 € |
160 L |
Bioabfällen |
134,40 € |
|
160 L |
Restabfällen |
268,80 € |
240 L |
Bioabfällen |
201,60 € |
|
240 L |
Restabfällen |
403,20 € |
Gebühr für zugelassene Abfallsäcke:
Für gelegentlich anfallende Mehrmengen an Rest- oder Biomüll können zugelassene Abfallsäcke verwendet werden. Die Säcke können bei der Abholung der Rest- bzw. Biotonnen neben den Gefäßen bereitgestellt werden.
70 l Restabfallsack |
2,90 € |
70 l Bioabfallsack |
2,90 € |
Websites des AWB:
www.meinawb.de
www.awb-ahrweiler.de
www.uls-plus.de