Aktuelles

Tage der offenen Höfe 2018

In diesem Jahr war am Samstag den 20. Oktober 2018 und an dem Sonntag den 21. Oktober 2018 ein mit Sonne verwöhntes Wochenende, sodass keiner zu Hause vor dem Kamin sitzen bleiben durfte. Alle Menschen waren unterwegs um die Natur in vollen Zügen zu genießen. Eine Tausend Familien waren nach Gelsdorf gekommen und haben die offenen Höfe und Aussteller besucht um einige Mitbringsel an Köstlichkeiten wieder mit nach Hause zu nehmen. 

Hier habe ich einige Impressionen beigefügt um diese beiden Tage noch einmal für alle die nicht kommen konnten in vollen Zügen genießen zu dürfen.

Freundliche Grüße

Andreas Ackermann

Ortsvorsteher 

 Bilder privat:

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Kreisverwaltung Berichtet ĂĽber das Verfahren: GĂĽllebecken in Grafschaft Gelsdorf

Güllebecken in Grafschaft-Gelsdorf: Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht

 

 

Heute wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Berufungsverfahren über die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines 5, 5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens in der Gemeinde Grafschaft verhandelt. In der mündlichen Verhandlung wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen des Kreises und der Gemeinde Grafschaft auf der einen und des Landwirtes, der das Becken errichten will, auf der anderen Seite ausgetauscht.

 

Der Landwirt hatte nach der Ablehnung seines Antrages angeboten, einen zum geplanten Güllebecken führenden Wirtschaftsweg auszubauen. Der Kreis und die Gemeinde Grafschaft halten dieses Erschließungsangebot nach wie vor für nicht ausreichend. Ebenso fehlen die formellen wasserrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung.

 

2015 hatte die Kreisverwaltung den Bauantrag des Landwirtes unter anderem mit Hinweis auf den für den zu erwartenden Schwerlastverkehr nicht ausreichenden Wirtschaftsweg abgelehnt. Der Landwirt war daraufhin vor das Verwaltungsgericht Koblenz gezogen und hatte dort zunächst Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz muss nun in nächster Instanz über den Fall entscheiden.

 

Das Oberverwaltungsgericht wird seine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitteilen.

 

© Kreisverwaltung Ahrweiler - 16.08.2018